Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der
VARUNO GmbH, Tramweg 35, 6414 Oberarth, Schweiz (nachfolgend „Auftragnehmer“), im Bereich SAP-Beratung, insbesondere SAP EWM, SAP TM sowie angrenzende Logistik- und IT-Leistungen.
Sie gelten für alle Verträge mit Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsart und rechtliche Einordnung
Dieser Vertrag stellt einen Dienstleistungs- bzw. Auftragsvertrag im Sinne von Art. 394 ff. Obligationenrecht (OR) dar.
Zwischen den Parteien wird ausdrücklich kein Arbeitsverhältnis begründet.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen selbständig und in eigener Verantwortung und ist nicht in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert.
Die Projekt- und Dokumentationssprache ist Deutsch, sofern nicht anders vereinbart.
3. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Implementierungs- und Unterstützungsleistungen im SAP-Umfeld.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.
Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig zu erbringen, insbesondere:
Bereitstellung relevanter Informationen und Unterlagen
Verfügbarkeit fachlicher Ansprechpartner
Bereitstellung notwendiger Systemzugänge
Sicherstellung einer geeigneten Systemumgebung
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt gemäss Angebot oder individueller Vereinbarung.
Sofern nicht anders vereinbart:
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Aufwände werden nach effektiv geleisteten Stunden verrechnet.
Spesen und Reisekosten werden separat ausgewiesen.
Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, die Leistungserbringung auszusetzen.
6. Treue- und Sorgfaltspflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Informatik sowie mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt zu erbringen.
Er setzt qualifiziertes und erfahrenes Personal ein und weist den Auftraggeber auf erkennbare Risiken oder Unklarheiten hin.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für andere Kunden tätig zu sein, wahrt jedoch sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers.
7. Mitarbeiter und Subunternehmer
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass qualifizierte Mitarbeiter eingesetzt werden.
Ein Austausch von Mitarbeitern mit gleichwertiger Qualifikation ist zulässig.
Der Einsatz von Subunternehmern ist möglich. Diese werden zur Einhaltung aller Datenschutz- und Vertraulichkeitsbestimmungen verpflichtet.
Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund Einspruch gegen Subunternehmer erheben.
8. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG).
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet.
9. Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen werden vertraulich behandelt.
Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
10. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Individuell für den Auftraggeber entwickelte Ergebnisse gehen nach vollständiger Bezahlung in dem vereinbarten Umfang in das Nutzungsrecht des Auftraggebers über.
Standardkomponenten, Tools und Frameworks verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers bzw. deren Lizenzgeber.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt als Referenz zu verwenden, ohne vertrauliche Inhalte offenzulegen.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Vertragsverletzung entstehen.
Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt, ausser bei:
Vorsatz
grober Fahrlässigkeit
Personenschäden
Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist für Datensicherung und Wiederherstellung verantwortlich.
12. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.
Dauert ein solches Ereignis länger als 3 Monate, kann der Vertrag aufgelöst werden.
Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
13. Übertragung von Rechten und Pflichten
Eine Übertragung von Rechten und Pflichten bedarf der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.
14. Vertragsabschluss und Vertragsdauer
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Die Vertragsdauer richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Eine Kündigung ist gemäss Art. 377 OR jederzeit möglich. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
Änderungen bedürfen der Schriftform. E-Mail gilt als Schriftform.
Elektronische Signaturen sind zulässig.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers: Oberarth